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Die Unternehmensbewertung stellt eines der zentralen Probleme der Betriebswirtschaftslehre dar und beschäftigt seit langem Forschung und Praxis. Insbesondere durch die zahlreichen Unternehmenszusammenschlüsse in den letzten Jahren sowie die Diskussion um eine stärker an den Interessen der Eigentümer auszurichtende Unternehmenspolitik (Schlagwörter: „shareholder value“, „wertorientierte Unternehmenssteuerung“; usw.) bzw. deren Umsetzung – mit Hilfe kapitalmarkt-orientierter Bewertung – hat dieser Problembereich zuletzt wieder an Aktualität bzw. auch Brisanz gewonnen.
Zu den relevanten Kenngrößen, die analytisch erfasst, berechnet, berücksichtigt und schließlich analysiert und bewertet werden müssen, zählen u.a.:
Durch die Kombination von verschiedenen, jeweils der Situation angepassten, Verfahren liefern wir die Argumentation für eine Bandbreite an Wertindikationen, anhand dieser in die eigentliche Kaufpreisverhandlung eingetreten werden kann.
Jahresabschlüsse, Organisation und Unternehmensstruktur fließen ebenso in die Analyse mit ein, wie externe Daten, z.B. Marktentwicklungen und Trends.
Sehr verbreitet ist z. B. die Berechnung nach dem Ertragswertverfahren bzw. nach dem Discounted Cash-Flow (DCF) Verfahren.
Bitte sprechen Sie mit uns, gern beraten wir Sie vorab und unverbindlich.
Ein Bewertungsverfahren, das den „einen garantierten“ Wert eines Unternehmens zuverlässig ermittelt, gibt es also nicht. Der Unternehmenswert kann nur durch die Berücksichtigung und die Bewertung der im individuellen Fall unterschiedlichen wertmitbestimmenden Faktoren, sowie unter Einbeziehung des Bewertungszieles nachvollziehbar, ermittelt werden.
Bei Bedarf unterstützen wir den Unternehmer, einen qualifizierten Businessplan aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Cash-Flow-/Liquiditätsplan zu erstellen.
Die Ertragswertmethode nach IDW-Standard (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) basiert auf den historische Ertragszahlen. Dieses Verfahren wird häufig angewandt. In der Rechtsprechung wird dabei anerkannt, dass es die sogenannten ‚Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung‘ (GoU) erfüllt.
Das DCF-Verfahren berücksichtigt zusätzlich zu dem oben ermittelten Ertragswert die Zahlungsströme durch diskontierte, zukünftige, projektierte Ertragszahlen mit entsprechenden Korrekturen der Betriebsergebnisse. Bei dieser Wertermittlung spielen insbesondere die künftigen Risiken und Chancen des Unternehmens auf den von ihm besetzten Märkten sowie die Managementqualität eine große Rolle – eine intensive Beschäftigung mit Markt, Branche und Wettbewerb ist erforderlich.
Das Substanzwertverfahren will die Kosten ermitteln, die entstehen würden, wenn man den Betrieb auf der ‚grünen Wiese‘ im gegenwärtigen Zustand neu errichten wollte. Nettosubstanzwert-Ermittlung: Eigenkapital als Überschuss, bereinigte Aktiva./.Verbindlichkeiten.
Das Mittelwertverfahren versucht nun, aus den sehr unterschiedlichen Ergebnissen aus Substanz- und Ertragswertverfahren einen Mittelwert zu bilden, indem Substanzwert und Ertragswert mit einer Gewichtung versehen und dann erst zum Unternehmenswert addiert werden.
Die Markt- und vergleichsorientierten Gewinnmultiplikatorenverfahren werden häufig verwendet. Bei diesen Verfahren wird der EBIT – das ’nachhaltig erzielbare Betriebsergebnis‘ mit Multiplikatoren multipliziert. Die Höhe des jeweiligen Multiplikators bemisst sich dabei an Branchenrisiken, Zyklenanfälligkeiten und Stellung des Unternehmens in seinem Markt.
Bei (Börsen-) Vergleichswert-Verfahren wird ermittelt, wie die Konkurrenzunternehmen am Markt bewertet werden. Ermittlung von Multiplikatoren, die auf das zu erwerbende oder zu veräußernde Unternehmen übertragen werden (z.B. PER, CFR, P/S). Wegen der mangelnden Verfügbarkeit von ausreichendem Zahlenmaterial, werden diese Verfahren nur sehr selten angewandt.
Anwendung von Bewertungsmaßstäben, die aufgrund von veröffentlichten Transaktionen ermittelt werden können. Wegen der mangelnden Verfügbarkeit von ausreichendem Zahlenmaterial, werden diese Verfahren ebenfalls nur sehr selten angewandt.
Hier wird unterstellt, dass das Unternehmen aufgegeben wird. In diesem Fall wird geschätzt, welche Verkaufserlöse die Wirtschaftsgüter erzielen könnten, wenn sie einzeln verkauft werden. Die Summe dieser geschätzten Verkaufserlöse stellt dann den Liquidationserlös dar.
Dieses in der Praxis entwickelte Verfahren ermittelt zunächst den maximal tragfähigen, zusätzlichen Kapitaldienst.
Ungenauigkeiten von Zukunftsdaten zu Umsatzerlösen, Erträgen und Verzinsungen, eingeschränkte Beschaffungsmöglichkeiten von Markt-Vergleichsdaten, Sachwertermittlung ohne Realisierungsbeweis, Annahmen und Schätzungen belasten die Genauigkeit des Ergebnisses. Das Ergebnis einer Unternehmensbewertung kann also nur die Richtung, die Bandbreite angeben, innerhalb deren sich der endgültige Kaufpreis bewegen sollte.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]